Kurz erklärt: so funktioniert der erbschaftsrechner

Kurz erklärt: so funktioniert der erbschaftsrechner

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Wer ein Vermögen ererbt oder eine größere Schenkung bekommt, muss dafür Steuern zahlen. Wie viel Erbschaft- und Schenkungsteuer für Barvermögen, Wertpapiere und vermietete Immobilien


anfallen, können Sie mit dem FOCUS-Online-Rechner ganz einfach ermitteln. Wer ein Vermögen ererbt oder eine größere Schenkung bekommt, muss dafür Steuern zahlen. Welchen Anteil davon der


Staat haben will, hängt zum einen vom Wert des Erbes oder der Schenkung ab, vor allem aber vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erbe und Erblasser. Je nach Verwandtschaftsgrad gelten


nämlich andere Freibeträge und Steuersätze. Der Focus-Online-Rechner ermittelt die Erbschaft- und Schenkungsteuer für Barvermögen, Wertpapiere und vermietete Immobilien. Dazu sind nur wenige


Eingaben nötig. ANZEIGE Im ersten Feld geben Sie die Höhe des Geldvermögens ein, also Barvermögen und den Wert von Aktien und anderen Wertpapieren. Stichtag für den Kurs der Wertpapiere ist


der Todestag des Erblassers oder der Tag der Schenkung. Zählt zur Erbmasse auch eine vermietete Immobilie, geben Sie den Verkehrswert in das darunter liegende Feld ein: Der Rechner


berücksichtigt nämlich den Steuerwert der Immobilie, der etwas niedriger ist als der Verkehrswert. ANZEIGE Die Unterscheidung zwischen Erbschaft und Schenkung im nächsten Feld ist nicht


unwichtig. Zwar sind die Steuersätze gleich, aber je nach Verwandtschaftsgrad gelten bei Erbschaft und Schenkung unterschiedliche Freibeträge. Ausgangspunkt für die Besteuerung ist der


Todestag des Erblassers bzw. der Tag der Schenkung. Da sich Erbschaftsangelegenheiten nicht selten jahrelang hinziehen, ist es wichtig, im Feld „Eintritt des Erbfalls“ das richtige Jahr


anzugeben. Das jetzt gültige Erbschaftsteuergesetz wurde 2009 erlassen, aber schon 2010 in einigen Punkten geändert. Zum Schluss werden Sie nach dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser


bzw. dem Schenkenden gefragt. Sehen Sie sich die vorgegebenen Möglichkeiten genau an, denn von der korrekten Eingabe hängt die Höhe des Freibetrags ab und welche der drei


Erbschaftsteuerklassen gilt. Als Ergebnis erhalten Sie die komplette Steuerberechnung. Sie weist den Gesamtwert des Erbes bzw. der Schenkung aus, das eingegebene Verwandtschaftsverhältnis


und die sich daraus ergebende Steuerklasse sowie den Freibetrag und berechnet nach dem übrig bleibenden zu versteuernden Betrag die sich daraus ergebende Steuerlast.