Ofenkaulen im siebengebirge: anzeige nach betreten von schutzgebiet für fledermäuse

Ofenkaulen im siebengebirge: anzeige nach betreten von schutzgebiet für fledermäuse

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Fledermäuse stehen unter Artenschutz. Betreten verboten, so heißt es zum Schutz der Tiere folgerichtig in einem der wichtigsten Winterquartiere für Fledermäuse in ganz Nordrhein-Westfalen,


den sogenannten Ofenkaulen im Naturschutzgebiet Siebengebirge. Aus gegebenem Anlass untermauert der Rhein-Sieg-Kreis nun aber erneut, dass für das gesamte Gebiet rund um die Ofenkaulen und


natürlich die Ofenkaulen selbst ein absolutes Betretungsverbot gilt. Hintergrund: Ende Mai schlugen zwei Männer jeden Hinweis in den Wind und wurden dabei auf frischer Tat ertappt. Der


Rhein-Sieg-Kreis hat Strafantrag gestellt, hieß es auf GA-Nachfrage. Die Polizei ermittelt.