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Französisch? Latein? Oder doch lieber Russisch? In Sachsen können sich Schüler in der 5. Klasse entscheiden, welches Fach sie als zweite Fremdsprache wählen wollen. Zumindest in der Theorie.
Denn wenn zu viele Schüler die eine Sprache wollen, entscheidet das Los darüber, wer seine Wunsch-Fremdsprache lernen darf - und wer verpflichtet wird, die Vokabeln einer anderen Sprache zu
pauken. So geschehen zum Beispiel am Bertolt-Brecht-Gymnasium in Dresden: Zwei Schüler, die kein Losglück hatten, wollten sich das nicht gefallen lassen. Per Eilverfahren haben sie jetzt
erfolgreich gegen die Zwangsverpflichtung zum Russisch-Unterricht geklagt. Ab dem kommenden Schuljahr dürfen sie nun vorläufig am Französisch-Unterricht teilnehmen, teilte das
Verwaltungsgericht Dresden mit. Damit setzten sie sich gegen den Freistaat Sachsen durch. An ihrer Schule hätten sich von den etwa 110 Schülern nur gut ein Dutzend für den
Russisch-Unterricht angemeldet, teilte der Schulleiter des Bertolt-Brecht-Gymnasiums den Eltern Anfang des Jahres mit. Die meisten hatten Französisch als zweite Fremdsprache gewählt. Doch in
diesem Fach seien nicht genügend Lehrer da. Also ermittelte die Schule per Losverfahren Mitte Mai 56 Schüler, die auf zwei Klassen verteilt ab dem kommenden Schuljahr Französisch lernen
konnten. Die anderen? Pech gehabt. Die sollten eben Russisch lernen. WENN GENÜGEND PLATZ DA IST, MÜSSEN DIE SCHÜLER UNTERRICHTET WERDEN Für die zwei Schüler gilt das jetzt erst mal nicht
mehr. Die Begründung des Gerichts: Für die Schüler bestehe ein Anspruch auf Zulassung innerhalb der verfügbaren Kapazität. Zwar hätten Schüler keinen Rechtsanspruch auf Unterricht in einer
bestimmten Fremdsprache - das gelte aber nur, wenn das Fach wegen geringer Nachfrage überhaupt nicht angeboten werden könne. Im Fall der beiden Schüler des Bertolt-Brecht-Gymnasiums
beurteilte das Gericht die Lage aber anders: In den Französischkursen der 6. Klasse könnten mindestens noch zwei weitere Schüler untergebracht werden, das ließen die Raumkapazitäten zu. Zwar
werde damit die Klassenobergrenze von 28 Schülern überschritten - wegen der außergewöhnlichen Situation sei aber "in besonderem Maße auf eine effektive Ausnutzung der vorhandenen
räumlich und personellen Kapazitäten zu achten". Eine Argumentation, über die sich das Kultusministerium wundert: "Wir sind sehr überrascht, dass die Obergrenze von 28 Schülern,
die bei uns im Schulgesetz verankert ist, einfach ausgehebelt wird", sagt Andrea Valendiek, Sprecherin des sächsischen Kultusministeriums. Zwei Wochen hat das Ministerium jetzt Zeit, um
gegen den Entschluss des Gerichts Beschwerde einzulegen: "Wir werden prüfen, wie wir damit umgehen." Ob das Urteil auch Auswirkungen auf andere Schulen hat, wird sich zeigen.
Schließlich ist das Bertolt-Brecht-Gymnasium nicht die einzige Schule, an der die Fremdsprachenlotterie gespielt wurde. Insgesamt sind Schüler von über 20 Gymnasien betroffen, an denen
Schüler per Losverfahren zu einer Fremdsprache gezwungen werden, die sie eigentlich nicht lernen möchten. Nicht immer geht es allerdings um den Russisch-Unterricht, manchmal ist es auch
genau andersherum: Geradezu bizarr ist die Situation in Dresdens Nachbarstadt Radebeul. Hier fehlten Kinder für einen Französischkurs - und auch hier wurden die Plätze verlost. mer/dapd