Franken: junger mann soll 50-jährige blumenverkäuferin mit messer getötet haben

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------------------------- * * * X.com * Facebook * E-Mail * * * X.com * Facebook * E-Mail * Messenger * WhatsApp * Passanten wunderten sich am 10. März über einen noch spät abends geöffneten


Blumenladen im oberfränkischen Lichtenfels. Neugierig betraten sie gegen 21 Uhr das unverschlossene Geschäft – und entdeckten die Leiche einer 50 Jahre alten Frau. Gut ein halbes Jahr


später hat die zuständige Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes erhoben. Tatverdächtig ist ein inzwischen 18 Jahre alter Mann. Über die Zulassung der Anklage und einen Prozess entscheide


das Landgericht Coburg, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Coburg. Der zum Tatzeitpunkt 17-jährige Jugendliche soll die 50-Jährige im März in dem Geschäft mit einem Messer getötet


haben. Den Verdächtigen hatten Polizisten bereits zwei Wochen nach der Tat festgenommen. Die Kriminalpolizei Coburg hatte eine 40-köpfige Sonderkommission namens »Blume« aufgestellt.


Mehrmals wurde nach Zeugen gesucht, um den Tatablauf zu rekonstruieren. Etliche Hinweise gingen ein. DNA-SPUREN UND TATWAFFE GEFUNDEN Im April, gut drei Wochen nach der Festnahme des


Deutschen, hatten Ermittler die mutmaßliche Tatwaffe gefunden. Bei einer Durchsuchung »im häuslichen Umfeld« des Verdächtigen hätten Ermittler ein Messer entdeckt, das ersten Erkenntnissen


zufolge für die Gewalttat verwendet wurde, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Zudem hätten die Ermittler am Tatort in Lichtenfels DNA-Spuren entdeckt, die zu dem damals 17-Jährigen


passten. MÖGLICHES MOTIV: HABGIER Zu den Hintergründen hatten die Ermittler bis zuletzt ebenso wenig Angaben gemacht wie zur Frage, ob sich Opfer und Verdächtiger kannten. Zwischenzeitlich


wurden Hinweise geprüft, laut denen der 17-Jährige die Gewalttat im Darknet angekündigt haben könnte. Der Bayerische Rundfunk berichtete, der Jugendliche könne aus Habgier gehandelt haben.


Er soll bei der Blumenhändlerin Geld erbeutet und damit die Kosten für einen Angelkurs beglichen haben. Die Staatsanwaltschaft machte auch nach der Anklageerhebung am 28. August keine


Angaben – sie verwies darauf, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat minderjährig war und daher besondere gesetzliche Regeln gelten. Aus diesem Grund könnte auch ein möglicher Prozess


unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. ala/dpa