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Zwei Experten äußern sich im Brandenburger Landtag zu Regeln für die Aufnahme von Schulden. Sie sind aber auch als Gutachter für das Finanzministerium tätig. Die CDU dringt auf Konsequenzen.
Brandenburgs CDU-Landtagsfraktionschef Jan Redmann hat wegen einer Expertenrunde zum Landeshaushalt eine Verfassungsklage gegen den Landtag angekündigt. „Wir werden uns mit einem Eilantrag
an das Verfassungsgericht wenden mit dem Ziel, noch vor Beschlussfassung des Haushalts die Anhörung zu wiederholen“, sagte Redmann. Er fordert, dass Experten gehört werden, die auch von der
Bundesregierung als maßgeblich erachtet werden wie der Sachverständigenrat oder die Bundesbank. Zudem wirft er Finanzminister Robert Crumbach (BSW) Täuschung vor, weil zwei Wissenschaftler
in einer Anhörung des Landtags-Haushaltsausschusses zu rechtlichen Regeln für die Aufnahme von Schulden geredet haben, die auch jeweils ein Gutachten für das Ministerium zu dem Thema
erstellt haben. KOALITION WEIST FORDERUNG AB „Es bestehen ja keine Bedenken dagegen, dass das Ministerium sich Gutachter zur Expertise heranzieht, aber es bestehen Bedenken dagegen, wenn ein
Finanzminister im Ausschuss kein Wort darüber verliert, dass diese Gutachter von ihm bezahlt worden sind“, sagte der CDU-Fraktionschef mit Blick auf eine Sitzung des Haushaltsausschusses im
April. „Der Finanzminister Crumbach hat damit versucht, den Ausschuss zu täuschen.“ Es geht um den Finanzwissenschaftler Christian Breuer und den Potsdamer Rechtswissenschaftler Thorsten
Ingo Schmidt. FINANZMINISTER HAT KEINE BEDENKEN Die CDU-Fraktion war am Montag im Haushaltsausschuss mit der Forderung gescheitert, dass die Anhörung wiederholt wird. Die Brandenburger
SPD/BSW-Koalition hat nach eigener Darstellung keine rechtlichen Zweifel. Finanzminister Robert Crumbach (BSW) sagte auf Anfrage: „Eine rechtliche Problematik sehe ich nicht.“ Empfohlener
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Kürzungspläne, die auf scharfe Kritik stießen, wurden inzwischen von SPD und BSW verworfen oder abgemildert. Die Koalition will für den Haushalt zusätzliche Schulden in Milliardenhöhe
aufnehmen und dafür auch die Regeln ändern. Die Schuldenbremse in der Brandenburger Verfassung erlaubt neue Schulden, wenn es zu konjunkturell bedingten Einnahmeausfällen kommt. ©
dpa-infocom, dpa:250603-930-625375/1 _Das ist eine Nachricht direkt aus dem dpa-Newskanal._