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In einer Berliner Bibliothek griff ein Mann im Mai 2024 Wirtschaftssenatorin Giffey an. Der Täter wurde in der Psychiatrie untergebracht – dort muss er nun dauerhaft bleiben. Nach einem
Angriff auf Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) in einer Berliner Bibliothek muss der Täter dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben. Das hat der Bundesgerichtshof in
Leipzig entschieden und damit die Revision des Mannes gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Berlin verworfen. Der zum Tatzeitpunkt 74 Jahre alte Angreifer hatte die Attacke auf
Giffey am 7. Mai 2024 vor Gericht zugegeben. Die Senatorin war in der Gertrud-Haß-Bibliothek in Berlin-Rudow ins Gespräch vertieft, als sie ein Schlag von hinten in den Nacken traf. In dem
Beutel, den der Mann auf Giffey schleuderte, befand sich nach Feststellung des Landgerichts ein „fester, kantiger Gegenstand“. ANGREIFER WOLLTE GIFFEY „DENKZETTEL“ VERPASSEN Giffey sackte
nach dem Angriff kurz in sich zusammen. Auch eine andere Frau, die Giffey begleitete, wurde am Arm getroffen. Die Polizei fasste den Täter kurz nach dem Angriff. Er habe der SPD-Politikerin
einen „Denkzettel“ verpassen wollen, erklärte der Deutsche vor Gericht. Giffey habe 20 Jahre lang nicht auf Schreiben von ihm reagiert. Die SPD-Politikerin litt nach dem Angriff mehrere Tage
unter Schmerzen. Empfohlener redaktioneller Inhalt An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen
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dass das Landgericht bei der Verurteilung keine Rechtsfehler begangen habe. Damit ist das Urteil, in dem die Schuldunfähigkeit des Mannes berücksichtigt wurde, rechtskräftig. Aufgrund einer
langjährigen psychischen Erkrankung handele der Angreifer ohne Schuld. Von ihm geht demnach jedoch eine Gefahr für die Allgemeinheit aus – deshalb wird er dauerhaft in dem psychiatrischen
Krankenhaus untergebracht. Etwa zweieinhalb Jahre vor dem Angriff auf Giffey hatte er einen Pflasterstein in ein geöffnetes Fenster des Bezirksamts Neukölln geworfen und dabei einen
Mitarbeiter nur knapp verfehlt. _(Tsp, dpa)_