Gericht weist eilantrag ab: verein kann nicht gegen höhenwindrad in brandenburg klagen

Gericht weist eilantrag ab: verein kann nicht gegen höhenwindrad in brandenburg klagen

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Brandenburg setzt auf Windenergie. In der Lausitz soll eine mehr als 350 Meter hohe Anlage entstehen. Dagegen wehrt sich ein benachbarter Verein – und nicht nur dagegen. Der Aero-Club


Schwarzheide kann sich nicht gerichtlich gegen den Bau eines Höhenwindrades in der Lausitz wehren. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat einen Eilantrag aus formellen


Gründen abgewiesen, mit dem der Luftsportverein die Umsetzung des Projekts aufhalten wollte. Nach der Gerichtsentscheidung ist es ihm als Mieter des Flugplatzes nicht möglich, gegen die


Pläne juristisch vorzugehen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Verein mit 85 Mitgliedern betreibt den mittlerweile stillgelegten Flugplatz Schwarzheide/Schipkau, den vor allem


Segelflugsportler nutzten. Durch den Bau des mehr als 360 Meter hohen und etwa 1,9 Kilometer entfernten Windrads befürchtete der Club Beeinträchtigungen. VORZEITIGE KÜNDIGUNG DES


PACHTVERTRAGES Zwischenzeitlich ist ihm aber der Pachtvertrag für den Flugplatz durch die Betriebsgesellschaft des Flugplatzes gekündigt worden – obwohl dieser eigentlich bis 2030 läuft. Im


November 2024 beschloss die Gesellschaft, deren Gesellschafter die anliegenden Gemeinden Schwarzheide und Schipkau sind, die endgültige Schließung des Flugplatzes. Einen Monat später folgte


die Genehmigung für den Bau des Windrads durch das Landesamt für Umwelt. Empfohlener redaktioneller Inhalt An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen


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der Flugsport des Vereins beeinträchtigt werde, sei nicht der geplante Bau des Windrads, hieß es nun vom Gericht. Grund sei vielmehr die bereits erfolgte Einstellung des Flugbetriebs. Als


privatrechtlicher Nutzer könne der Club nicht verlangen, dass die Betriebsgesellschaft gegen ihren Willen verpflichtet wird, den Flugplatz weiterzubetreiben. Der Beschluss des OVG ist


unanfechtbar, wie es hieß. Der Aero-Club Schwarzheide kämpft nach Angaben eines Sprechers gleichwohl weiter juristisch gegen das Aus. Vor dem Landgericht Cottbus wehrt sich der Verein


demnach zivilrechtlich gegen die Kündigung des Pachtvertrages und eine Räumungsklage. _(dpa)_