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Der ehemalige Schiedsrichter Manuel Gräfe klagt vor Gericht gegen den Deutschen Fußball-Bund auf Schadenersatz. Das angekündigte Urteil lässt aber weiter auf sich warten. Die
Berufungsverhandlung um eine Schadensersatzforderung von Ex-Schiedsrichter Manuel Gräfe gegen den Deutschen Fußball-Bund geht in die Verlängerung. „Die mündliche Verhandlung wird
wiedereröffnet“, teilte der Vorsitzende Richter Richard Kästner bei der ursprünglich geplanten Urteilsverkündung mit. Die wird durch den überraschenden Beschluss des Oberlandesgerichts
Frankfurt auf unbestimmte Zeit verschoben. Gräfe, der nicht zu dem Termin erschienen war, hatte seine Bundesligakarriere nach 289 Einsätzen im Sommer 2021 wegen der beim DFB damals gängigen
Altersbeschränkung von 47 Jahren beenden müssen. Das Landgericht Frankfurt hatte dies als Altersdiskriminierung gewertet und dem ehemaligen FIFA-Referee im Januar 2023 eine Entschädigung in
Höhe von 48.500 Euro zugesprochen. Gegen dieses Urteil war Gräfe in die Berufung gegangen, weil ihm das Gericht damals einen darüber hinaus eingeklagten potenziellen Verdienstausfall für
die Folgejahre verwehrt hatte. Der jetzige Streitwert in Höhe von rund 830.000 Euro berechnet sich im Wesentlichen auf Einnahmen, die der heute 51 Jahre alte Berliner als Unparteiischer in
den vier darauffolgenden Spielzeiten hätte erzielen können, wäre er vom DFB nicht von der Bundesliga-Schiedsrichterliste gestrichen worden. GERICHT SIEHT SACHVERHALT UNGEKLÄRT Das OLG sieht
jedoch Fragezeichen, was den genauen Ablauf in der Causa angeht. Man habe beide Parteien darauf hingewiesen, „dass nach dem gegenwärtigen Stand der Verhandlung Zweifel an der Richtigkeit
der Feststellung bestehen, dass am 19.4. 2021 die Entscheidung des Beklagten, den Kläger aus Altersgründen nicht mehr zu berücksichtigen, bereits gefallen war“ und Gräfe dies vom damaligen
DFB-Schiedsrichterchef Lutz-Michael Fröhlich so mitgeteilt worden sei, teilte Kästner mit. Empfohlener redaktioneller Inhalt An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren
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können. Der DFB wurde aufgefordert, innerhalb von drei Wochen dem Gericht seine Satzung vorzulegen, insbesondere die darin enthaltenen Regelungen über das Schiedsrichterwesen. Beide Seiten
sollen sich zudem äußern, ob sie einer Klärung des Sachverhalts im schriftlichen Verfahren zustimmen. © dpa-infocom, dpa:250605-930-635100/1 _Das ist eine Nachricht direkt aus dem
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