Angehende beamte in panik: „werde ich nicht verbeamtet, weil ich in therapie war? “

Angehende beamte in panik: „werde ich nicht verbeamtet, weil ich in therapie war? “

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Tagesspiegel Plus Wer Lehrer, Polizist oder Richter werden möchte, muss vorher zum Amtsarzt. Vor allem Menschen mit psychischen Problemen macht das Angst. Zu Recht? Svenja Klein will


Lehrerin werden. Sie studiert Theaterpädagogik und hat an ihrer Uni als Regisseurin schon einige erfolgreiche Produktionen auf die Beine gestellt. Doch in ihrem eigenen Leben hat die


Mittzwanzigerin, die eigentlich anders heißt, vorübergehend die Kontrolle verloren. Sie fühlt sich gestresst, schläft schlecht, kann sich nicht konzentrieren. Eigentlich würde sie gern zum


Psychotherapeuten gehen, aber sie traut sich nicht. „Ich habe Angst, dass ich nicht verbeamtet werde, wenn ich in Therapie war“, sagt sie. Anderen geht es ähnlich. Die Gesundheitsprüfung ist


ein wiederkehrendes Angstthema in Blogs für Lehrer, Juristen und andere Beamtenanwärter. Sie sei als Jugendliche wegen einer Depression und Angststörung ambulant und stationär behandelt


worden, schreibt etwa eine Nutzerin auf Lehrerforen.de. Jetzt sei sie zwar wieder gesund und könne eine entsprechende Bescheinigung ihrer Psychiaterin vorlegen. Dennoch fürchtet sie, dass


ihr die Vergangenheit beim Amtsarzt „zum Verhängnis werden könnte“. Das befürchtet auch Laura, die Richterin werden möchte und zwei gute Staatsexamen vorweisen kann. Sie hat Angst vor dem


Termin beim Amtsarzt, schreibt sie in einem Online-Forum für Rechtsreferendare, denn in der Vergangenheit habe sie mehrmals eine Therapie gemacht. DIE MACHT DER AMTSÄRZTE * showPaywall: true


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