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Tagesspiegel Plus Wer Lehrer, Polizist oder Richter werden möchte, muss vorher zum Amtsarzt. Vor allem Menschen mit psychischen Problemen macht das Angst. Zu Recht? Svenja Klein will
Lehrerin werden. Sie studiert Theaterpädagogik und hat an ihrer Uni als Regisseurin schon einige erfolgreiche Produktionen auf die Beine gestellt. Doch in ihrem eigenen Leben hat die
Mittzwanzigerin, die eigentlich anders heißt, vorübergehend die Kontrolle verloren. Sie fühlt sich gestresst, schläft schlecht, kann sich nicht konzentrieren. Eigentlich würde sie gern zum
Psychotherapeuten gehen, aber sie traut sich nicht. „Ich habe Angst, dass ich nicht verbeamtet werde, wenn ich in Therapie war“, sagt sie. Anderen geht es ähnlich. Die Gesundheitsprüfung ist
ein wiederkehrendes Angstthema in Blogs für Lehrer, Juristen und andere Beamtenanwärter. Sie sei als Jugendliche wegen einer Depression und Angststörung ambulant und stationär behandelt
worden, schreibt etwa eine Nutzerin auf Lehrerforen.de. Jetzt sei sie zwar wieder gesund und könne eine entsprechende Bescheinigung ihrer Psychiaterin vorlegen. Dennoch fürchtet sie, dass
ihr die Vergangenheit beim Amtsarzt „zum Verhängnis werden könnte“. Das befürchtet auch Laura, die Richterin werden möchte und zwei gute Staatsexamen vorweisen kann. Sie hat Angst vor dem
Termin beim Amtsarzt, schreibt sie in einem Online-Forum für Rechtsreferendare, denn in der Vergangenheit habe sie mehrmals eine Therapie gemacht. DIE MACHT DER AMTSÄRZTE * showPaywall: true
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