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Künstliche Rabatte und Verstöße beim Umtauschrecht: Aus Sicht der EU-Behörden muss der Onlinehändler Shein ordentlich nachbessern. Was könnte sich für Kundinnen und Kunden ändern? Das
asiatische Shoppingportal Shein muss wegen Verstößen gegen EU-Vorschriften beim Verbraucherschutz nachbessern. Der Modehändler führe Kundinnen und Kunden mit fehlenden oder
missverständlichen Angaben in die Irre, teilten die EU-Kommission und das Netzwerk der europäischen Verbraucherschutzbehörden (CPC-Netz) mit. Shein muss nun innerhalb eines Monats
Verbesserungsvorschläge vorlegen, um möglichen Strafen aus dem Weg zu gehen. Der in China gegründete und heute in Singapur ansässige Modekonzern ist sowohl Hersteller, Händler als auch
Marktplatz. Shein bietet niedrige Preise an, steht aber unter anderem wegen der Produktqualität und unfairer Wettbewerbsbedingungen in der Kritik. WAS WERFEN DIE BEHÖRDEN SHEIN VOR? Die
Behörden nennen gleich mehrere Vorgehensweisen als Beispiele: So zeige Shein etwa Rabatte an, die nicht auf den ursprünglichen Preis der Produkte zurückgehen würden. Zudem werde Druck auf
Verbraucherinnen und Verbraucher ausgeübt, indem ihnen künstliche Kauf-Fristen gesetzt würden. Auch zur Nachhaltigkeit der Produkte habe Shein falsche Angaben gemacht. Bei Problemen und
Konflikten gebe es keine gut erreichbaren Ansprechpartner. Auch den Umgang mit dem Umtauschrecht bemängelten die Behörden. So stelle Shein darüber nicht genügend Informationen bereit und
verarbeite Rücksendungen nicht nach den EU-Vorschriften. Empfohlener redaktioneller Inhalt An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den
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ZUSAMMENARBEIT MIT DEN BEHÖRDEN Shein ging in einer Stellungnahme nicht auf die einzelnen Vorwürfe ein, verwies aber auf eine „konstruktive“ Zusammenarbeit mit den EU-Behörden. Der Konzern
wolle vorzeigen, dass man sich zum Einhalten des EU-Rechts bekenne. „Wir werden uns weiter an diesem Prozess beteiligen, um jegliche Bedenken anzugehen“, teilte ein Sprecher der Deutschen
Presse-Agentur mit. EU-BEHÖRDEN GEHEN AUCH GEGEN TEMU VOR Die EU-Behörden weiten ihr Vorgehen gegen asiatische Versandhändler damit weiter aus. Den chinesischen Online-Marktplatz Temu
forderten die EU-Kommission und das CPC-Netz bereits im November wegen ähnlicher Rechtsverstöße zu Verbesserungen auf. Im selben Monat war auch die Untersuchung gegen Shein eingeleitet
worden. Dazu gibt es Erwägungen, in der EU für Pakete aus Drittstaaten künftig eine Pauschalabgabe von bis zu zwei Euro zu erheben. Damit könnten unter anderem „erhöhte Überwachungskosten“
gedeckt werden, wie aus einem Papier der EU-Kommission hervorgeht. Im vergangenen Jahr sind demnach täglich rund zwölf Millionen Pakete in der EU angekommen - deutlich mehr als in den beiden
Vorjahren. © dpa-infocom, dpa:250526-930-593483/1 _Das ist eine Nachricht direkt aus dem dpa-Newskanal._