Mutterschutz nach fehlgeburt: viele betroffene haben keinen anspruch

Mutterschutz nach fehlgeburt: viele betroffene haben keinen anspruch

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Eine Fehlgeburt ist eine der schmerzhaftesten Erfahrungen im Leben von Betroffenen. Ein neues Gesetz bringt ab sofort für einen Teil der Betroffenen eine Verbesserung. Von Fatima Abbas


Schwangere, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben ab sofort Anspruch auf Mutterschutz. Die entsprechende Gesetzesänderung trat in der Nacht zum 1. Juni in


Kraft. Mit dem neuen Gesetz erhalten Frauen bei einer Fehlgeburt ab dem vierten Schwangerschaftsmonat erstmals eine gesetzlich garantierte Regenerationszeit, um sich von der körperlichen und


seelischen Belastung zu erholen. Kurz vor der Bundestagswahl hatte die rot-grüne Minderheitsregierung einem entsprechenden Gesetzentwurf der Union zur Neuregelung der Mutterschutzleistungen


zugestimmt. BEI FEHLGEBURTEN GAB ES BISLANG KEINEN ANSPRUCH AUF MUTTERSCHUTZ Als Mutterschutzzeit gelten grundsätzlich die sechs Wochen vor sowie die acht Wochen nach der Geburt, in denen


Frauen in der Regel nicht arbeiten. Im Falle von Fehlgeburten gab es diese Schutzfristen bislang nicht. SCHWANGERE erleiden eine Fehlgeburt bis zur 12. Schwangerschaftswoche - für sie gilt


der Mutterschutz nicht. Ab sofort gilt eine gestaffelte Regelung: Verliert eine Frau ihr Kind ab der 13. Schwangerschaftswoche, hat sie Anspruch auf eine Pause von zwei Wochen. Bei einem


Verlust ab der 17. Schwangerschaftswoche sind sechs Wochen Erholung im Gesetz verankert, ab der 20. Schwangerschaftswoche sind acht Wochen Mutterschutz möglich. Empfohlener redaktioneller


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sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können. Wichtig dabei ist: Betroffene sind nicht dazu verpflichtet, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen und können im


Falle einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche auch auf eine Erholungsphase verzichten. PRIEN NENNT NEUERUNG „EINE WICHTIGE ERRUNGENSCHAFT“ Bundesfrauenministerin Karin Prien


bezeichnete den neuen gestaffelten Mutterschutz als „eine wichtige Errungenschaft“. Sie erkenne an, in welcher schwierigen Lage sich Frauen befänden, die eine Fehlgeburt erleiden, sagte die


CDU-Politikerin der dpa. „Die neue Regelung bietet betroffenen Frauen mehr Schutz und Erholung und stärkt zugleich ihre Selbstbestimmung.“ Schätzungen zufolge ereignen sich in Deutschland


jährlich etwa 6.000 Fehlgeburten zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche. Den Großteil der Fehlgeburten - etwa 84.000 - erleiden Frauen bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Für diese


Fälle ist vorerst aber weiterhin kein Anspruch auf Mutterschutz vorgesehen. _(dpa)_